29.8.25 – Die gerichtlich verfügte Wiederholung der letzten Kommunalwahl in Güster findet am 19. Oktober 2025 statt. Das hat die Kommunalaufsicht nach Eingang des Gerichtsurteils Ende Juli bestimmt. Die Wiederholungswahl findet nach denselben Vorschriften und nach denselben Wahlvorschlägen wie die Hauptwahl statt. Das heißt, dass zunächst alle Wahlvorschläge weiterhin gültig sind und nur die berichtigt werden, die durch dasGericht für ungültig erklärt wurden. Konkret bedeutet dies, dass die Wahlvorschläge der Direktkandidaten der KWG weiter gültig sind. Bei der FDP darf nun aber nur Frau Wentz-Kuhls als Direktkandidatin auf dem Stimmzettel aufgeführt werden. Des Weiteren dürfen Wahlvorschläge, die die Wählbarkeit verloren haben, ersetzt werden.
Die Formalien zur Bildung eines Wahlausschusses wurden am 19. August 2025 in der Sitzung der aktiven Gemeindevertretung in Güster beschlossen.